Dank der nun aktuellen Rechtsprechung können Österreicher und Deutsche eine anstehende Insolvenz in Frankreich durchführen. Der Vorteil: Restschuldbefreiung schon nach 12-14 Monaten!
Das EU Ausland, ist sehr viel schuldnerfreundlicher und ermöglicht es seinen Bürgern viel schneller, ein normales und schuldenfreies Leben zu führen.
Also noch einmal kurz beschrieben:
Wenn man in Deutschland oder Österreich in den Genuß einer Restschuldbefreiung kommen will, dann muß man als Schuldner oft bis zu 9 Jahre lang warten.
Ganz anders jedoch, verhält es sich aber in Frankreich. Hier wird es dem Schuldner ermöglicht, innerhalb von wenigen Monaten, zu einer angestrebten Restschuldbefreiung zu kommen und das bedeutet auch, daß dieses Urteil zur privaten Insolvenz mit Restschuldbefreiung, auch in Deutschland anzuerkennen ist.
Voraussetzungen für ein EU-Insolvenzverfahren in Frankreich
Man muß sich nun fragen, wer ein Insolvenzverfahren in Frankreich durchführen kann.
Es ist wichtig, daß der Tatbestand der Insolvenz vorliegt.
Es ist der Nachweis zu führen, daß Sie überschuldet sind und bereits gerichtliche Schritte, wie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, etc. ) gegen Sie eingeleitet wurden. Nur wer also wirklich zahlungsunfähig ist und sämtliche Nachweise und Belege erbringen kann, kann auch in Frankreich den entsprechenden Antrag stellen.
Hierzu müssen unbedingt folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um ein Insolvenzverfahren in Frankreich in Anspruch zu nehmen:
Das französische Gericht muß eine umfaßende Aufstellung aller Verbindlichkeiten des Schuldners bekommen. Genaue Informationen erhalten Sie natürlich auch von einem französischen Anwalt, der auch deutschsprachig ist, der nun also auch Ihre Interessen vor dem französischen Gericht vertreten wird.
- Der Wohnsitz muß nach Frankreich verlegt werden
- Sie benötigen einen Rechtsanwalt in Frankreich
Im Rahmen der Abwicklung wird für Sie selbstverständlich eine Anwaltskanzlei in Frankreich tätig. Wir haben für Sie Spezialisten, die über entsprechende Erfahrungen verfügen.
Wir helfen Ihnen also dabei, die Voraussetzungen für das verkürzte Insolvenzverfahren in Frankreich durchzuführen. Wenn Sie das möchten, so lassen Sie sich einfach unverbindlich und kostenlos von uns beraten (keine Rechtsberatung).

Wir sorgen dafür, daß Ihnen alle vorgeschriebenen Formalitäten abgenommen werden.
Ablauf des privaten Insolvenzverfahrens in Frankreich!
Der Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und die Erteilung einer Restschuldbefreiung, wird von einem in Frankreich ansässigen Rechtsanwalt bei Gericht gestellt. Grundlage dafür, sind die zusammengestellten Dokumente und Belege.
Das französische Gericht, wird die Unterlagen sorgfältig prüfen und nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, werden alle Zwangs,- und Vollstreckungsmaßnahmen sofort gestoppt, wodurch der Schuldner den vollen Gläubigerschutz erhält.