Ziel eines jeden Schuldners, ist in fast allen Insolvenzverfahren, die Erlangung der Restschuldbefreiung.
Restschuldbefreiung wird dem Schuldner meistens nach Ablauf der „Wohlverhaltensperiode“, per Beschluß des Gerichts erteilt, sofern dies auch beantragt wurde. In der Regel, wird dieser Antrag bereits zu Beginn des Verfahrens zusammen mit dem eigentlichen Insolvenz - Antrag gestellt.
Es ist durchaus möglich, daß die sogenannte „Wohlverhaltensperiode“, bis zu 6 Jahre dauern kann. Das kann bedeuten, daß ein Zeitraum von mehr als 7 bis 9 Jahren vergehen kann, bis die Restschuldbefreiung dann auch eintritt.
Es kann sein, daß dem Schuldner, die Restschuldbefreiung verwehrt wird, wenn er Auflagen des Gerichts verletzt, also „Fehler“ macht!
Neuesten Studien zufolge, hat die Anzahl der privaten Insolvenzen, stark zugenommen, während die Firmeninsolvenzen leicht zurückgegangen sind. Immer mehr Haushalte sind überschuldet!
Erfahren Sie hier mehr über eine hervorragende Möglichkeit, wie Sie an ein verkürztes Insolvenzverfahen mit Restschuldbefreiung in Frankreich kommen: