Bensheim in der Region Starken-burg ist nach München einer der interessantesten Technologie-standorte mit dynamischer Ent-wicklung in Deutschland. Somit er-geben sich beste Voraussetzungen für die Wertsteigerung einer optimal gelegenen Immobilie. Der Mikro-standort des Gebäudekomplexes weist eine hervorragende Lage auf. Es han-delt sich hier um ein neues, großzügiges Gewerbegebiet, in dem sich in den letzten Jahren eini-ge weltweit bekannte Unternehmen wie z. B. Suzuki Deutschland GmbH angesiedelt haben. Das Grundstück liegt an der sehr gut ausgebauten B 47 zwischen der Anschlussstelle Lorsch, der überregional bedeuten-den Verkehrsachse A 67 (Frankfurt - Mannheim - Karlsruhe - Basel) und der Anschlussstelle Bensheim der A 5 (Frankfurt - Basel). Das regionale Straßennetz wie auch der öffentl. Personennahverkehr sind gut ausgebaut. Dies macht den Standort attraktiv und langfristig auch für andere Nutzer höchst interessant.
Die Flächen sind vollständig an die SAP Systems Integration AG ver-mietet. Die SAP SI AG deckt mit ihrem umfassenden Leistungsange-bot den gesamten Lebenszyklus von IT-Lösungen ab. Die Gesell-schaft ist auf die Branchen Finanzdienstleister, Gesundheitswesen, Handel, Industrie, Medien, Öffentlicher Bereich, Telekommunikation sowie Ver- und Entsorger ausgerichtet und versteht sich zudem als Dienstleistungspartner. Das Unternehmen ist in Deutschland an den Standorten Alsbach-Hähnlein, Berlin, Dresden (z. Zt. Geschäfts-sitz), Freiberg a. N., Hamburg, Konstanz, München, Ratingen, Stuttgart und Walldorf sowie in der Schweiz in Frauenfeld und in Atlanta, USA, mit insgesamt ca. 1.700 Mitarbeitern vertreten. Die SAP SI AG gehört zu den fünf größten SAP-Beratungshäusern und zehn größten IT-Bera-tungs- und Systemintegrations-Unternehmen Deutschlands und positioniert sich als Systemintegrator der SAP AG und der Software AG.
Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von zwölf Jahren mit der Option, das Mietverhältnis um jeweils weitere fünf Jahre zu verlängern. Das Recht des Mieters zur Verlängerung des Mietverhältnisses besteht bis zum 30.03. 2030. Danach verlängert sich das Mietverhältnis um jeweils zwei Jahre. Der Mieter räumt dem Vermieter das Recht ein, das Miet-verhältnis einmal um drei Jahre zu verlängern, sollte der Mieter vom Recht zur Verlängerung des Mietvertrages bis zum 30.03. 2020 keinen Gebrauch machen. Diese Regelung kommt einem 15-jährigen Mietvertrag gleich.